Was die LAG will

 

Moderne multimediale LAG-Schulbibliotheken sind Wissens-, Lern- und Kulturzentren in der Schule. Ihre Ausstattung ermöglicht zeitgemäßes und mediengestütztes Recherchieren und Prä­sentieren, fächerübergreifendes, methodenorientiertes Lernen, bietet Leseförderung und vielsei­tige kulturelle Praxis. Schulbibliotheken sind Lernorte und Lesezentren und sie ermöglichen die Nutzung unter­schiedlicher Medien. Für Teile der Abschlussprüfungen in der Mittel- und Oberstufe sind sie uner­lässlich. Sie bereiten effizientes wissenschaftliches und methodisches Arbeiten für akademische Stu­dien und Ausbildungswege vor.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Grundsatzentscheidung aus der Nachkriegszeit, dass Schulbibliotheken eine freiwillige Aufgabe der Schulträger, d.h. der Städte und Landkreise, sind und nicht in die Zuständigkeit der Kultusministerien fallen, wie es sonst weltweit die Regel ist.

Dennoch konnte die LAG in Hessen dank aufgeschlossener Kultusministerinnen und -minister eine ganze Menge erreichen:

  • eine Landeslizenz für die Schulbibliothekssoftware LITTERA
  • eine Servicestelle für Training und Support von LITTERA
  • ein Projektbüro „Schulbibliotheken, Leseförderung und Medienerziehung“ (ca. halbe Stelle)
  • den regelmäßigen Fortbildungskongress „Hessischer Schulbibliothekstag“
  • die Schulbibliothekslehrgänge in der Lehrerfortbildung und im Kulturmobil (inzwischen been­det)
  • das Leseförderprojekt „Die Bibliothek in der Kiste“ (inzwischen beendet) u. a. mehr.

Aber die konstruktiven und detaillierten Vorschläge der LAG für grundlegende Regelungen im Hes­si­schen Schulgesetz blieben bisher chancenlos.

 

Was will die LAG, um das hessische Schulbibliothekswesen nachhaltig voranzubringen?

 

Die Schulbibliothek ist eine pädagogische Einrichtung. Sie ist Teil von Schule und Unterricht. Ihre Ein­bettung in die Schule bedeutet konkret:

  • Sie steht im Schulprogramm: Stichworte sind Leseförderkonzept, Medienpädagogik, Informati­ons­kompetenz.
  • Ihre Nutzung ist Teil der Fachcurricula.
  • Sie erhält Mittel aus dem Schulhaushalt. Land und Kommunen müssen sich auf eine Mischfi­nan­zierung einigen und Mittel in die Haushalte einstellen.
  • Die Schulleitungen sind für die Schulbibliothek zuständig und verantwortlich.
  • Ein(e) Schulbibliotheksvertreter/-in nimmt an allen schulischen Konferenzen teil.
  • Die Schulbibliothek hat den Status eines Fachbereichs. Das verbessert die Mitwir­kung an inner­schulischen Entscheidungen. 
  • Eine Schulbibliothek, die konsequent von der Schule aus gedacht wird, ist auch in der Schulaufsicht vertreten:
  • Im Ministerium und in den Staatlichen Schulämtern gibt es Ansprech­partner mit dem Aufga­benbereich Schulbibliothek.
  • Die Schulbibliotheken sind im Referenzrahmen für Schulqualität enthalten.
  • Fortbildungsangebote für Lehrer/-innen, Schulbibliothekar/-innen und ehrenamtlich Tätige wer­den fortgesetzt und verstärkt.
  • Ein Weiterbildungsangebot für Leiter/-innen von Schulbibliotheken ist für Personen eingerich­tet, denen Aufgaben aus dem Bereich Schulbibliothek, Mediothek oder Informa­tionszentrum zugeordnet sind.
  • Ein „Arbeitskreis Schulbibliothek“ ist beim Kultusministerium als Steuerungsgruppe eingerich­tet. Dazu gehören Vertreter/-innen aus Schulbibliothek, Schule, Schulaufsicht und Städte- bzw. Landkreistag.

 

Der Schulträger und das Land müssen Verantwortung übernehmen. Nicht zuletzt geht es um Chan­cengerechtigkeit für alle hessischen Schüler/-innen, unabhängig davon, wo sie wohnen und welchen sozialen Status ihre Eltern haben. Zu einer modernen Bildungspolitik gehört die För­de­rung multime­dialer und multifunktionaler Schulbibliotheken.

 

Schulträger:

  • Haushaltsmittel für Einrichtung und Sachkosten
  • Personelle Ausstattung mit bibliotheksfachlichen Angestellten
  • Schulbibliothekarischer Support in den Kreismedienzentren oder schulbibliothekarischen Ar­beits­stellen öffentlicher Bibliotheken.

Land:

  • Konkretisierung und verbindliche Festlegungen im Hessischen Schulgesetz
  • Richtlinienkompetenz des Kultusministeriums
  • Haushaltsmittel im Landeshaushalt
  • Landeszentrale für Schulbibliotheken
  • Verantwortung des Landes für die bibliotheksfachlichen Personalstellen in diesen Ein­richtun­gen
  • Finanzielle Zuweisungen des Landes für Schulen mit zertifizierter (positiv evaluierter) Schul­biblio­thek
  • Anrechnung der Arbeit in Schulbibliotheken / Mediotheken / Informationszentren bei der Leh­rerinnen- und Lehrerzuweisung.

 

Die hessischen Schulbibliotheken „von unten“, ehren- und nebenamtlich geleitet, von Spenden ab­hängig, vom Selbsthilfeverein LAG Schulbibliotheken in Hessen unterstützt, sind eine Erfolgsge­schichte. Das ist aber kein Grund, stehen zu bleiben. Moderne multimediale Schulbibliotheken stei­gern die Schulqualität.

 

Begleitende Maßnahmen:

  • Modellversuche „Unterricht in der Schulbibliothek“
  • Projekte und Tagungen zur Weiter­entwicklung von Schulbiblio­theken zu innerschulischen Infor­ma­tions-, Kultur-, Me­dien- oder Wissenszentren
  • regelmäßige Fortbildungs-/ Wei­terbildungs­kurse für Lehrkräfte und Bibliotheksperso­nal
  • Starter-Set (Material- und Bücherpaket als Erstausstattung).

 

 

(Verabschiedet von der Mitgliederversammlung

der LAG Schulbibliotheken in Hessen e.V. am 29.09.2014)

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Was die LAG will - Beschluss der Mitgliederversammlung 2014
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