Wer soll das bezahlen?
Tipps und Tricks für den Aufbau einer Schulbibliothek

(Diese Seite ist auf dem Stand des Jahres 2000, sie wird nicht mehr aktualisiert - die Tipps sind gleichwohl immer noch hilfreich!!!)

Günter Schlamp

Aus "Schulbibliothek aktuell" 2/2000
Vorbemerkung:
Eine gesetzliche Regelung der Schulbibliotheksfinanzierung wird angesichts des gesunkenen Steueraufkommens und der wachsenden Ausgabenlasten der Kommunen und Länder nur schwer durchzusetzen sein. Die Chancen vergangener, bildungspolitisch innovativer Jahrzehnte wurden nicht genutzt. Dem steht allerdings ein neu erwachtes Interesse an Schulbibliotheken in der Eltern- und Lehrerschaft gegenüber. Die Wertschätzung vor allem des instrumentellen Lesens hat zugenommen, weil es im "Medienzeitalter" gefährdet erscheint, aber in der "Informationsgesellschaft" dringend gebraucht wird.An ca. 500 der 2.200 Schulen in Hessen existieren Büchereien, in ganz unterschiedlichem Zustand. Nicht mitgezählt sind die Schränke, in denen Kolleginnen und Kollegen Schätze aufbewahren, von denen nur sie selbst wissen. Zahlreiche Schulen beweisen, dass man nicht warten muss, bis "die da oben" tätig werden. Mit Einfallsreichtum, Beharrlichkeit und Geschick haben es Verwaltungsangestellte, Eltern, Bibliothekarinnen und Bibliothekare, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler geschafft, attraktive Bibliotheken in ihren Schulen einzurichten.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken in Hessen e. V. (LAG) hilft diesen "Bibliotheken von unten" mit Beratungsangeboten, Informationsmaterialien und Projektideen, die vom hessischen Kultusministerium finanziell unterstützt werden.
Die LAG versucht, Lobby für die Schulbibliotheken zu sein, insbesondere natürlich die der Mitgliedsschulen, und macht Vorschläge zur Entwicklung des Schulbibliothekswesens in Hessen. Der zu verteilende Kuchen wird nur größer, wenn der Druck zunimmt, wenn deutlich wird, dass die vorhandenen Mittel immer weniger reichen. Und nicht dadurch, dass man sich heimlich einen Zuschuss sichert und wie Rumpelstilzchen fühlt. Wir sollten uns frei machen von einer Kirchturmperspektive. Wenn jede und jeder nur an den Vorteil für die eigene Bibliothek denkt, ändert sich wenig.
In der folgenden Zwischenbilanz sind Erfahrungen aus der Arbeit der hessischen LAG zusammengetragen. Es geht hierbei nicht um grundlegende Finanzierungskonzepte, auch nicht um einen Plan zur Entwicklung des Schulbibliothekswesens in Hessen, sondern um praxiserprobte Hinweise. Der Text enthält Tipps und Tricks hessischer Schulbibliotheken, die aus der Not eine Tugend gemacht haben.

1. Haushaltsmittel
1.1 Haushalt des Schulträgers
Den hessischen Schulen wird zunehmend ein Budgetrecht eingeräumt. In der Planung ist sogar eine Poolbildung von Haushaltsmitteln des Schulträgers und des Landes. Erfahrungen mit der Budgetierung sind aber hier noch nicht berücksichtigt. Theoretisch begünstigt eine größere Freiheit bei der Verwendung von Haushaltsmitteln auch den Aufbau einer Bibliothek. Da aber Budgetierung und Verknappung der Mittel anscheinend untrennbar zusammengehören, bleibt das vorerst zweifelhaft.
Die Gesamtkonferenz macht grundsätzlich Vorschläge zur Verteilung von Haushaltsmitteln (§ 133 HSchG). Für die Bibliothek sind vor allem folgende Haushaltsstellen (HHSt) interessant 2:

HHSt 520 Gebrauchsgegenstände bis DM 800,-, z. B. Bücherwagen, Flip-Chart

HHSt 521 Unterhaltung von Gebrauchsgegenständen, z. B. Reparatur eines Fotokopierers

HHSt 600 Lehrmittel, u. a. auch Ausstattung und Ergänzung der Lehrer- und Schülerbücherei

HHSt 602 Schulveranstaltungen, z. B. Autorenlesung

HHSt 650 Bürobedarf der Verwaltung, u. a. Bücher, Zeitschriften, Zeitungen

HHSt 935 Gebrauchsgegenstände über DM 800,- z. B. Regale, Ausleihtheke, EDV-Anlage

Anschaffungsvorschläge werden in der Regel bis Ende April des laufenden Jahres von der Schulleitung gesammelt, von der Gesamtkonferenz gebilligt und dem Schulträger übersandt. Besorgen Sie drei Angebote für Geräte oder Möbel, die Sie brauchen. Im Januar/Februar des folgenden Jahres teilt der Schulträger mit, welche Anschaffungen bewilligt werden bzw. wie hoch die pauschale Zuweisung ist.Bei den Gebrauchsgegenständen gab es bisher eine Zweckbindung. D.h., was beantragt wurde, muss auch bestellt werden. Eine Verwendung für einen anderen Gegenstand ist in der Regel ausgeschlossen. Neuerdings sind auch auf Schulebene manche Mittel deckungsfähig, können also für etwas anderes verwendet werden. Für das Bestellverfahren gelten strenge haushaltsrechtliche Vorschriften, aber auch eine von Amt zu Amt variierende Durchführungspraxis. Es empfiehlt sich ein Gespräch mit den Sachbearbeitern.

Tipps

Besorgen Sie sich den Einzelplan Ihrer Schule im Haushaltsplan des Schulträgers! (Beim Schulträger, bei der Schulleitung). Darin stehen die Gesamtsummen für jede HHSt. Da nicht nur Sie, sondern auch Sport, Polytechnik, Musik und der Hausmeister Anschaffungswünsche haben, reicht es meistens nicht für alle.
Informieren Sie sich bei der haushaltsüberwachenden Person (meist die Stellvertreter) Ihrer Schule, ob zum Jahresende (Oktober!) noch Restmittel vorhanden sind.
Tragen Sie zur Ausgabendisziplin bei: Jede Mark für Umdruckpapier, Fotokopieren und Telefonieren geht letztlich auch auf Kosten der Bibliothek. Kopierpapier wird aus der HHSt 600 bezahlt. Zu hohe Telefonrechnungen werden ebenfalls mit 600er Mitteln beglichen. (Ich bin sehr gespannt, was mit den Internet-Telefonrechnungen passiert.)

 

1.2 Mittel auf Grund des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit (GULe)
Meist bleibt aus den Haushaltsmitteln des Schulträgers nur wenig für den Bücherkauf übrig. Daher kann es ratsam sein, ganz auf Mittel aus der HHSt 600 zu verzichten und stattdessen die Landesmittel für Schulbücher (LMF) zu nehmen. Das ist rechtlich nicht unproblematisch, funktioniert aber meist.3
Der § 2 der "Verordnung (VO) über die Durchführung der Lernmittelfreiheit" vom 4.9.1995 definiert nicht nur Lehrbücher, sondern auch "sonstige Schriften" als Schulbücher (= Liste II). In dieser Verordnung wird das Verfahren beschrieben.Es macht etwas Mühe, diese "sonstigen Schriften" nach "Liste II" zu bestellen. Begründen Sie ausreichend, wofür die "Liste II – Bücher" gebraucht werden und machen Sie beim einzelnen Buch deutlich, wovon es handelt, wenn es aus dem Titel nicht ersichtlich sein sollte. Die Sachbearbeiterin im Staatlichen Schulamt wird Ihnen dankbar sein.Sofern Ihre Schule die LMF-Mittel selbst bewirtschaftet, entfällt die Antragstellung beim Staatlichen Schulamt. Für Bücher, die Sie auf diesem Wege beschafft haben, gelten auch die Inventarisierungsvorschriften dieser VO bzw. der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift. (Nachzulesen in der Amtsblatt Sondernummer zur Lernmittelfreiheit, die jedes Frühjahr erscheint.)
Tipps
Verwenden Sie bei Bestellungen im LMF-Verfahren das vorschriftsmäßige Wort "Schülerarbeitsbücherei", nicht etwa "Schulbibliothek"! Nehmen Sie teil an der Konferenz (i. d. R. Fachschaftsleiterkonferenz), in der der LMF – "Kuchen" aufgeteilt wird! Handeln Sie einen jährlichen Festbetrag aus, z. B. 10% der Gesamtsumme!
Überzeugen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Fachschaftskonferenz, dass ein Klassensatz guter Atlanten oder neuerer Literaturlexika, zur Benutzung in der Bibliothek aufgestellt, viele Vorteile hat, und kaufen Sie ihn nicht mit Ihrem LMF-Festbetrag (s.o.), sondern aus dem LMF-Anteil der jeweiligen Fachschaft! Die LMF-VO lässt auch die Bestellung von CD-ROMs zu.

1.3 Weitere Möglichkeiten
Es gibt immer wieder zeitlich befristete oder zweckgebundene Sondermittel. So legte ein Schulträger nachdem Rechtsradikale zu auffällig geworden waren einen Anti-Radikalismusfonds mit DM 30.000,- auf. Es gab und gibt Sonderprogramme für Aussiedler und ausländische Schüler, eine Hauptschulförderung, Mittel für europäische Kampagnen ("Jahr des lebenslangen Lernens") u. a. Auch wenn es nicht in der jeweiligen Ausschreibung steht: Für Bücher und die Bibliothek ist meist etwas herauszuholen.Zusammen mit einem Historiker habe ich vor einigen Jahren erforscht, was hierzulande hinter dem geheimnisvollen Kürzel NZS steht. Benachbarte Gymnasien erhielten vom NZS jahraus, jahrein mehr als die Summe, die ich mühsam jedes Jahr zusammenbetteln musste. Mit den Erträgen des Nassauischen Zentralstudienfonds (NZS) konnten sich Gymnasien auf dem Territorium des ehemaligen Herzogtums Nassau manche Extras leisten.Unsere Petition an den hessischen Landtag enthielt den Vorschlag, auch die Gesamtschulen einzubeziehen. Die nassauischen Herzöge waren schließlich fortschrittliche Staatsmänner gewesen, die mit diesem Fonds ihr Schulwesen alimentierten. Der Fonds untersteht dem hessischen Kultusminister, er wird im Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet.Nachdem der Landtag die Änderung der Vergaberichtlinien verlangt hatte, wird die Ausschüttung übrigens jedes Jahr durch eine Pressemitteilung bekannt gemacht. Verlangt wird allerdings ein konkretes Projekt. Ein direkter Zuschuss für die Bibliothek wird nicht gewährt.Umbaumaßnahmen kann die Schule beim Schulträger beantragen (z. B den Einbau eines Podests oder einer Trennwand). Die PCB- und Asbest-Sanierungen der Schulen eröffnen die Chance, auch die Bibliothek zu sanieren. Einen Nebenraum der Bibliothek, in der ich zehn Jahre gearbeitet hatte, betraten die Bauarbeiter übrigens nur mit Mundschutz!Man muss Kontakt mit der Schulleitung und dem Bauamt halten und auch den Handwerkern über die Schulter schauen, damit nicht zuletzt die zusätzlichen Steckdosen für die Computer vergessen werden.

2. "Fundraising" und Kooperationspartner
In dem Kinderbuch Willy schafft sie alle von Roger Collinson (Hamburg: Oetinger 1997) hat der Titelheld Willy eine ausgefallene Idee, wie er seine Fähigkeit, besonders gut zu rülpsen, Gewinn bringend für die Schulbibliothek einsetzt. Wenn Sie dazu keine Neigung verspüren, hier folgen andere Anregungen.

2.1 Innerhalb der Schule
"If you don't make your case, the money will go elsewhere." Diese Erfahrung amerikanischer Schulbibliothekslehrkräfte gilt auch in deutschen Schulen. Ethologen wissen es aus der Schimpansenforschung: Wer am lautesten trommelt, kriegt die höchste Aufmerksamkeit.Eine Liste erfolgreicher Aktionen: Restbeträge aufgelöster Klassensparbücher Verkauf von Basteleien (Bücherstützen, Lesezeichen) Erlöse des Weihnachtsbasars Eintrittskosten für eine Filmveranstaltung oder Autorenlesung Bücherflohmarkt im Lehrerzimmer (!) Sammlung im Kollegium, z. B. für Literatur zu einem aktuellen Ereignis (z. B. 10 Jahre Tschernobyl) oder für einen Weihnachtsbaum in der Bibliothek Aufstellen eines kostenpflichtigen Fotokopierers in der Bibliothek Beteiligung des Kollegiums an der Finanzierung einer ABM für eine arbeitslose Kollegin Buchpatenschaften, Patenschaftsabonnements Erlöse aus dem Verkauf des Videos über die Skifreizeit Verkauf von Kaffee und Kuchen während der Konferenzen und Schulveranstaltungen ("Café Leseratte") Verkauf von "Bibliothekssouvenirs": T-Shirts, Puzzles, Kalender, Broschüren Erlöse eines Schulfestes Hefteverkauf (Vorsicht: Umsatzsteuerpflichtig!) Elternspende "Weihnachtswunschzettel" der Bibliothek: Welche Bücher Eltern ihren Sprösslingen auf den Gabentisch legen können, verbunden mit einem Spendenaufruf. (LAG-Mitgliedsschulen können ihn ab November anfordern.)

2.2 Außerhalb der Schule
Beachten Sie beim Spendensammeln die Vorschriften des Erlasses vom 14.11.1991 (ABl. 12/91, S.975 ff)! Lehrkräfte sollen keinen Einblick in Spendenlisten der Elternschaft erhalten. Handel, Banken, Industrie im Schulort ansprechen Politik-Prominenz ansprechen: Bürgermeister, Minister, Abgeordnete. Sie haben einen "Reptilienfonds" aus Lotto- und Spielbank-Mitteln. Bußgeldstelle des Amtgerichts (über einen Schulförderverein) Beteiligung an Flohmärkten (Verkauf antiquarischer Bücher von Eltern und Kollegen) Zuschuss vom Magistrat der Stadt Spende der Sparkasse (Sparkassen müssen einen Teil ihrer Erträge zur Unterstützung von sportlichen und kulturellen Aktivitäten verwenden). Zusammenarbeit mit der öffentlichen Bücherei: Reden Sie mit Ihrem Bürgermeister oder der Bibliothekarin. Über die Fachstellen für öffentliche Büchereien in den Regierungspräsidien in Kassel oder Darmstadt erhalten Sie Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) als Gegenmittel zu Beträgen, die die Kommune für die Bücherei aufwendet. Das kann vier- bis fünfstellig werden, wenn die Stadtväter und -mütter mitspielen. Ihre Schulbibliothek muss Zweigstelle der Stadtbücherei werden, die Stadtbücherei muss in die Schule einziehen oder die Schulbibliothek wird Gemeindebücherei. Das alles sind sog. Kombiprojekte. Die Regelung gilt nicht für Großstädte. Die kombinierten Bibliotheken, die in Wiesbaden und Offenbach in den letzten Jahren geschlossen wurden, können damit allerdings nicht wieder belebt werden. Die LAG setzt sich seit längerem beim Wissenschaftsministerium dafür ein, dass nicht nur "Kombiprojekte" gefördert werden, sondern auch offenere Formen der Zusammenarbeit. Aber Richtlinien führen ein zähes Leben.
Ein (nicht-fiktives) Beispiel:
Eine Gemeinde schließt ihre Stadtbücherei. Die Schule schlägt vor, dass die Schulbibliothek die Aufgabe einer öffentlichen Jugendbücherei übernimmt und dafür an einem Nachmittag für die außerschulische Nutzung öffnet, wenn die Kommune sich finanziell beteiligt (Mittel für den Bestandsaufbau und eine Honorarkraft). Damit ist beiden gedient: Die Gemeinde ist nicht ganz büchereilos und die Schulbücherei kann ein bisschen wachsen. Sehr vorteilhaft ist ein Schul- oder Bibliotheksförderverein. Er kann Spendenquittungen ausstellen. (Information: Steuerwegweiser für gemeinnützige Vereine, hrsg. v. hessischen Finanzministerium, oder das gleichnamige dtv-Beck Taschenbuch 5231) Auch die Schule kann Spendenbescheinigungen ausstellen. (Zum Verfahren siehe den o. a. Erlass) Die Chance, eine Spende zu erhalten, ist größer, wenn Sie Ihrem Brief ein gutes Foto der Bibliothek oder einen Zeitungsbericht beilegen. Vergessen Sie beim Aufruf zur Elternspende das Überweisungsformular nicht! Ein Foto von der Scheckübergabe, ein Dankeschön der Schule im "Blättchen" sorgen dafür, dass nicht nur das Nehmen, sondern auch das Geben zu einer angenehmen Sache wird. Können Sie auch etwas bieten? Schicken Sie den Eltern eine Liste mit Sommerferien-Lesetipps für ihre Kinder! Bieten Sie der Sparkasse die Buchobjekte vom Kunstkurs für eine Ausstellung in deren Räumen an. Für einen Riesenglobus, für alle Bücher von Dagmar Chidolue oder für Bücher über Kinder aus der 3. Welt, - also für ein konkretes Projekt - spendet man eher als für "Neuanschaffungen" oder "noch mehr Bücher". Schreiben Sie keinen Bettelbrief an Buchhandlungen und Verlage! (Sie tun's ja doch, ich weiß. Und haben manchmal sogar Erfolg.) Verlage und Buchhandel wenden Mittel für Aktionen der Leseförderung auf. Es gibt abfällige Äußerungen in Verlagskreisen über Bettelbriefe. Man erbarmt sich aber auch immer wieder. Sie sollten nicht aus den Augen verlieren, was Sie wollen: Einen Bestand, der sich an bestimmten (didaktischen) Überlegungen orientiert oder eine Büchersammlung mit Schnäppchen vom Flohmarkt, Mängelexemplaren und milden Gaben vom xyz-Verlag. Bei manchen Verlagen gibt es Remittenden-Buchpakete, die sich durchaus lohnen (http://www.zweitausendeins.de/; http://www.beltz.de/). Das schließt nicht aus, dass Sie mit Ihrer Buchhandlung über das eine oder andere reden sollten (wie die Übernahme von Werbemitteln, die Buchhandlungen von Verlagen innerhalb von Werbekampagnen erhalten - d. Red.). Auf den Buchmessen in Leipzig und Frankfurt können Sie am jeweils letzten Messetag an vielen Ständen Ausstellungsexemplare zu Verlagspreisen kaufen. (In der Regel nur, wenn Sie nachweisen, dass Sie Buchhandelskollege sind.)
Eine Fachbesucherkarte für Frankfurt erhalten Sie, wenn Sie an der Kasse eine Bescheinigung der Schulleitung vorzeigen, dass Sie die Schulbibliothek betreuen.
Kostenlos bekommen Sie Bücher bei der Landes- bzw. der Bundeszentrale für politische Bildung (Postfach 3230, 65022 Wiesbaden, bzw. Postfach 2325, 53013 Bonn), bei Regierungen, Parteien, Verbänden und internationalen Organisationen. Manche Materialien werden den Schulen unaufgefordert von dubiosen Adressen zugeschickt (Scientology, Europäische Arbeiterpartei, ...).
Sprechen Sie Zeitungsredaktionen wegen der Rezensionsexemplare an. Meist werden die aber schon anderweitig verteilt.Es gibt Schulen und Schulbibliotheken, die vier- und fünfstellige Beträge im Jahr einsammeln. Das hängt nicht nur vom Geschick der Schul- oder Bibliotheksleitung ab, sondern auch vom Wohngebiet und der Industriedichte. So schön das für die betroffene Schule ist, bildungspolitisch ist es ein Skandal, wenn davon die Qualität der Bibliothek abhängt.
Meine Erfahrungen mit Sponsoring, das jetzt in aller Munde ist, sind eher enttäuschend. Eine Initiative, die selbst als Sponsorin angetreten ist, schickte mir einen Leitfaden über Sponsoring zu (Schulen ans Netz e.V., http://www.san-ev.de/). Die vom Kultusministerium unterhaltene (!) Sponsoring-Agentur "Schule und Partner" promotet vorzugsweise neue Sportarten wie In-Line-Skating in den Schulen. Wenn Sie an einer Schule arbeiten, die von den Kindern eines Großbank- oder Verlagschefs besucht werden, haben Sie es besser. Im Sponsoring-Bereich brauchen Sie direkte persönliche Kontakte oder brilliante Event-Ideen. Sie können zum Thema "Internationale Politik" einen hervorragenden Buchbestand haben, der niemanden interessiert. Wenn aber der Grundkurs Gemeinschaftskunde im Internet surft und bis zu den Sommerferien eine bunte Sammlung unkommentierter Internetadressen zu diesem Thema zusammenstellt, schaut sogar der Microsoft-Gebietsleiter vorbei.
Versuchen Sie, die Möglichkeiten verschiedener Institutionen zu vernetzen! Das Kulturamt der Stadt organisiert eine Autorenlesung, die in Ihrer Bibliothek stattfindet. Die örtliche Buchhandlung holt mit ihrem Kleintransporter die Kisten einer Börsenvereins-Ausstellung in die Schule. Der italienische Kulturverein stiftet ein Dutzend Kochbücher über die cuccina italiana, damit es beim Schulfest etwas Gutes zu essen gibt. Verbünden Sie sich mit der Stadtbüchereileiterin, falls es eine gibt!
Eine Lesung vormittags in der Schule, eine nachmittags in der Bücherei. Lassen Sie sich Bücher aus der öffentlichen Bücherei als Blockausleihe für ein paar Wochen geben. So haben Sie immer wieder neue Bücher im Angebot. Werden Sie Mitglied in der LAG. Wenn die vereinseigenen Mittel reichen, gibt es kostenlose Lesungen.
Die Stadtverordnetenversammlung unseres Schulortes griff den Vorschlag einer städtischen Leseförderung in Zusammenarbeit mit den Schulen auf und bewilligte Mittel für eine Honorarkraft und Veranstaltungen. Eine ganze Reihe von Aktivitäten in der Schulbibliothek ist so erst möglich geworden. Und die Stadt setzt ein Zeichen: Lesekultur ist Teil ihrer Jugendarbeit (Information: Städtische Leseförderung, Magistrat der Stadt Schwalbach, Marktplatz, 65824 Schwalbach a. Ts.). Leider nicht mehr anwendbar:
Beim Hessischen Rundfunk gibt es die Aktion "Das schaffen wir". Dort rief eine Lehrerin an und schilderte das Problem, dass die Schule einen Anbau mit einem Büchereiraum aber keine Bücher bekommen habe. Im Laufe einer Stunde spendete eine Hörerin drei Bände Harry Potter, die Buchhandlungen Hugendubel DM 1.000,- und Amazon.de DM 5.000,-, Dagmar Chidolue eine Lesung und Paul Maar eine Zeichnung.

3. Personalsuche
Für Schulbibliotheken sind in Deutschland - anders als im Rest der Welt - ausschließlich die kommunalen Gebietskörperschaften, Städte und vor allem Landkreise verantwortlich.Gutachten und Denkschriften der 60er und 70er Jahre sahen im Schulbibliothekswesen den "Unterbau" der öffentlichen Büchereien und wiesen letzteren die Zuständigkeit zu. Wer die hessischen Personal-, Geld- und Raumnöte öffentlicher Büchereien kennt, wundert sich nicht darüber, dass außer einigen Einrichtungen in Großstädten, die in den 90er Jahren teilweise wieder "kassiert" wurden, nicht viel entstanden ist.Schulbibliotheken werden in Hessen den öffentlichen Büchereien zugeordnet. Wo Schulträgerschaft und Trägerschaft der öffentliche Bücherei in einer Hand liegen, in kreisfreien Städten z. B., war früher noch am ehesten mit einer Schulbibliothek als Teil einer Stadt- oder Stadtteilbücherei zu rechnen. Dieses Modell ist das kommunal- und bildungspolitisch einzig gültige. Das Wissenschaftsministerium unterstützt m. W. acht kombinierte Projekte im Lande.Mehrere hessische Schulen suchten in den vergangenen Jahren Rat bei der LAG, weil die Kommunen ihr Personal aus der Bibliothek abzogen und die Schließung drohte. Da die kommunalen Gebietskörperschaften das Bibliothekswesen nicht zu ihren Pflichtaufgaben zählen, ist in Hessen nicht nur das Schulbibliothekswesen, sondern auch das öffentliche Büchereiwesen unterentwickelt.4
Die Haushalte der Landkreise werden durch Umlagen der Kommunen und staatliche Zuschüsse finanziert. Sie sind i.d.R. nicht üppig ausgestattet. Da die Schulträgerschaft überwiegend bei den Landkreisen liegt, kann man sich vorstellen, welchen Stellenwert Schulbibliotheken haben. Selbst bescheidene Ansätze, wie eine eigene Haushaltsstelle im Landkreis Gießen oder Zuschüsse für Lesungen und Schreibwerkstätten im Main-Taunus-Kreis sind inzwischen wieder gestrichen worden.Andererseits beruft sich der Staat (das Kultusministerium) auf die von Kommunen und Bibliotheksverbänden im Übrigen weiterhin gewünschte Zuordnung der Schulbibliotheken zum Schulträger, wie sie auch wieder im neuen hessischen Schulgesetz festgeschrieben wurde.
Die Schulträger sind für die Kosten des Personals und der Sachausstattung zuständig. Allerdings fordern sie – genauer: forderten früher - Landeszuschüsse für die Personalfinanzierung ("Mischfinanzierung").Erklärtes Ziel der augenblicklichen hessischen Bildungspolitik ist es, Stellen im nicht-unterrichtswirksamen Bereich abzubauen. Der Einsatz von Lehrkräften in Schulbibliotheken würde zusätzliche Personalstellen erfordern.
Die Einstellung von Bibliothekspersonal als Landesbedienstete ist im Schulgesetz nicht vorgesehen. (Eine Ausnahme bildet Rheinland-Pfalz. Dort wurden im Rahmen der seinerzeitigen Oberstufenreform einige Assistentenstellen in Schulbibliotheken der Gymnasien eingerichtet und vom Land bezahlt.)Das Ministerium verweist auf die Rechtslage, unterstützt aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einige Projekte zum Nutzen von Schulbibliotheken, die die LAG angeregt hat.Der Versuch des Ministeriums, die Schulträger auf dem Verordnungsweg zur Einstellung von Schulassistenten zu zwingen (VO über Schulassistenten v. 5.1.1979, in der auch Büchereien als Einsatzorte genannt waren), ist gescheitert. Schulassistentenstellen werden ab- und nicht ausgebaut. Man wird sich hüten, wegen der Schulbibliotheken die Schulträger erneut zu verärgern.Was kann man angesichts dieses Zustandes noch erreichen?Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM): Zahlreiche Schulträger sind immerhin bereit, eine ABM mitzufinanzieren. ABM werden für besondere Vorhaben bewilligt, nicht für den laufenden Betrieb. Etwa für die Umstellung auf EDV, Reorganisation oder Aufbau einer Schulbibliothek. Die ABM-Mittel wurden ab 1992 kräftig zurückgefahren und der Eigenanteil der Träger der Maßnahme erhöht. Die Aussichten sind also schlecht. Details sollte man mit dem Arbeitsamt absprechen.Sozialhilfeempfänger können für gemeinnützige Arbeit eingesetzt werden.
Eine Tätigkeit in einer Bibliothek, evtl. Umgang mit dem Computer, kann im Rahmen des Programms "Arbeit statt Sozialhilfe" als berufsqualifizierende Arbeit angesehen werden. Es ist allerdings nicht einfach, in diesem Personenkreis geeignete Kräfte zu finden.Eltern sollten auf jeden Fall zur Mitarbeit gewonnen werden. In Schulbibliotheken offenbaren sich Berührungsängste der Schule gegenüber Eltern wie die Frage: "Jeden Tag Eltern im Haus?" über das völlige Alleinlassen der Eltern mit der Bibliothek: "Wenn die unbedingt wollen" bis zu ihrer problemlosen Integration in den Schulalltag. Dabei bietet das Engagement von Eltern für die Schule ihrer Kinder viele Chancen, zu mehr Kooperation und gegenseitigem Verständnis in der Schulgemeinde zu kommen.Der Schulträger ist i.d.R. bereit, die Eltern für den Weg von und zur Schule zu versichern.
Politiker kündigen immer mal wieder an, ehrenamtliches Engagement zu fördern. Diese Ankündigungen oder Aktionen sollte man nutzen.Der Lahn-Dill-Kreis stellt seinen Schulen in begrenztem Umfang Mittel für Honorare zur Verfügung. Honoriert werden sollte die ehrenamtliche Mitarbeit auf jeden Fall, z. B. durch gemeinsame Treffen. An der "Kaffeetafel" können nebenbei auch organisatorische Angelegenheiten besprochen werden, da alle da sind, die sonst an verschiedenen Tagen in der Bibliothek Dienst tun. Wir machen auch "Betriebsausflüge": In den hessischen Landtag, zum ZDF, zum Suhrkamp-Verlag.Schülerinnen und Schüler:
Mit der organisatorisch-technischen Mitarbeit von Schülerinnen und Schülern haben viele Bibliotheken gute Erfahrungen gemacht. Mitglieder einer Bibliotheks-AG können während der Pausenöffnung bestimmte Aufgaben übernehmen. Es hängt sicher auch vom Geschick der Bibliotheksleitung ab, eine Gruppe zur Übernahme weiterer Aufgaben zu motivieren. Eine positive Bemerkung im Zeugnis, ein gemeinsamer Einkauf in der Buchhandlung oder die "exklusive" Teilnahme an einer literarischen Veranstaltung, die eigentlich für eine andere Klasse bestimmt ist, das Recht neue Bücher zuerst lesen zu dürfen, sollten nicht fehlen.Wie wär's mit einer Lese-AG oder einem Leseclub? Die Stiftung Lesen unterstützt Leseclubs (s. Adressenliste)Seniorinnen und Senioren: Fragen Sie beim Sozialamt/-dezernat Ihrer Kommune, ob sich dort jemand mit "Seniorenbetreuung" beschäftigt, oder rufen Sie in einer "Altenwohnanlage" an. Vielleicht interessieren sich aktive Senioren für eine Tätigkeit in der Schulbibliothek.
Es gibt vom Bundesfamilienministerium finanzierte Vermittlungsagenturen: Senioren-Büro Aktiv, (069-972017-30/31, für F, OF und Umgebung). Die LAG hat dort angeregt, auch Schulbibliotheken als Arbeitsfeld aufzunehmen. Immerhin eine Person ist danach schon an eine Frankfurter Schulbibliothek vermittelt worden. Wir haben aber jedenfalls schon häufig Anfragen interessierter Menschen gehabt.Bibliothekslehrerinnen und -lehrer: Die Höhe der Zuwendung aus dem Schuldeputat hängt auch von der Akzeptanz der Bibliothek im Kollegium ab. Es gibt gewachsene Strukturen und Pfründe, die nur schwer zu knacken sind. Angesichts der Kürzung der Stundendeputate bleibt beim innerschulischen Verteilungskampf für die Schulbibliothek wenig bis nichts übrig.Durch schulpolitische Konzepte wie Betreuungsschule, Ganztagsschule, Schulsozialarbeit oder Öffnung von Schule nimmt die Bedeutung der Bibliothek als Ort außerunterrichtlicher Aktivitäten zu. Das eröffnet personelle Spielräume, wenn z. B. aus dem jeweiligen Personal-"Zuschlag" die Bibliothek mitbetreut werden kann (s. Erlass Ganztagsbetreuung).
Kleinere Entlastungstechniken können sein: Rücksicht bei der Einteilung zum Vertretungsunterricht Die Vertretungsklasse mit in die Bibliothek nehmen. Das kann der Beginn einer Ideensammlung "Vertretungsstunden in der Bibliothek" werden, die Ihnen ungeahnten Zulauf von Kolleginnen und Kollegen und die Wertschätzung der Stundenplanmacher einträgt. Der Erfolg kann aber auch zu Fehlentwicklungen führen. Sie müssen sehen, wie weit Sie das zulassen. Statt Pausen- lieber eine Bibliotheksaufsicht Keine Klassenführung Ein Korrekturfach weniger.Die Schulaufsicht rechnet übrigens so: 1 Stunde weniger Unterricht = 2 Schulstunden zeitliche Entlastung. 3 Entlastungsstunden hieße dann, dass Sie der Bibliothek Zeit im Umfang von 6 Unterrichtsstunden oder 4,5 Zeitstunden wöchentlich widmen könnten. Leider fällt bei dieser Rechnerei unter den Tisch, dass es etwas anderes ist, 3 Stunden an einem Stück arbeiten zu können, als 3x in Springstunden in der Bibliothek nach dem Rechten zu sehen. Im Zeitalter nach Kienbaum ist die Forderung nach Entlastungsstunden nicht sehr populär.5
Längere Öffnungszeiten oder Pausenöffnungen sind von einer einzelnen Person nicht zu leisten; dasselbe gilt für bibliothekspädagogische Aktivitäten (Veranstaltungen organisieren und durchführen, Kurierfahrten zur öffentlichen Bücherei, Ausstellungen auf- und abbauen usw. ) und die Präsenz bei innerschulischen Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Projektwoche, Weihnachtsbasar, Förderstufen-Elternabend u. a.). Deshalb gilt: Vergewissern Sie sich vorher der Unterstützung durch den Schulleiter/die Schulleiterin. Sie brauchen Verbündete im Kollegium und den Hausmeister. Verlangen Sie (in der Sekundarstufe), dass die Bibliothek wie eine Fachschaft behandelt wird. Sie werden dann zu den Fachschaftskonferenzen eingeladen und sind "näher" an wichtigen Informationen und Entscheidungen dran.Die Akzeptanz wächst, wenn Kolleginnen und Kollegen nach und nach merken, wie positiv sich die Bibliothek auswirkt. Von Elternlob bis zur Entlastung bei der Unterrichtsvorbereitung und Anregungen für einen interessanten Unterricht kann das reichen. Dann wächst auch die Unterstützung. Falls Sie solange durchgehalten haben. Bei uns in Schwalbach hat es fast 15 Jahre gedauert. Machen Sie daraus eine Aktion: Fragen Sie z. B. auf einer Wandzeitung: "Was wäre, wenn die Bibi/die Biblio/das Infozentrum ab Montag geschlossen wäre?" Wenn Sie keinen Lehrerkommentar vorfinden, haben Sie noch ein Stück Überzeugungsarbeit bei den Kolleginnen und Kollegen vor sich.Amerikanische Untersuchungen zu Schulbibliotheken besagen, dass diejenigen besser ausgestattet sind, deren Leiter häufigere Kontakte zu Schulleitung und Kollegium angeben. Wenn die Bibliothek in der Organisations- und Kommunikationsstruktur der Schule verankert ist, wenn die Schulgemeinde viele verschiedenartige Beiträge leisten kann, wenn die Bibliothek zur Qualität des Unterrichts und des Schullebens spürbar beiträgt, wird die Identifikation aller mit der Bibliothek steigen. Machen Sie sich unentbehrlich!4.
Rechtsvorschriften
Beratung von Schulbibliotheken: Erl. v. 18.03.96 (ABl 4/96, S. 177) Deputat für Schulbibliothek: Richtlinie für Schulen mit Ganztagsbetreuung, Erl. v. 21.05.1992, (ABl. 7/92, S. 473) darin: Zuschlag auf das Stellensoll der Schule, ferner Pflichtstunden-VO v. 17.06.1995 (ABl 8/95, S. 434), darin: § 14: Anrechnungsstundenzählung 1 = 2 EDV für Schulbibliotheken und Sammlung der Lernmittelfreiheit: Erl. v. 18.12.1995, (ABl 1/96, S. 40) Elternmitarbeit in der Grundschule: VO zur Ausgestaltung der Primarstufe v. 23.08.1995, § 10, (ABl 10/95. S. 602) LMF: VO über die Durchführung der Lernmittelfreiheit v. 04.09.1995, (ABl 10/95, S. 608 ff), geändert durch VO vom 12.1.1998 (ABl 01/98, S. 2) Projekt "Bibliothek in der Kiste": Erl. v. 02.01.96 (ABl 2/96, S. 90) Sexualkundemedien: Rahmenplan und Richtlinien für die Sexualerziehung in den hessischen Schulen v. 16.05.1983 Spenden: Erl. v. 14.11.1991 (Abl 12/91, S. 975) Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien und deren Verwendung im Unterricht: Erl. v. 01.12.1993 (ABl 1/94, S. 4) Zuständigkeit für Schulbibliotheken: Hessisches Schulgesetz, §§ 155 - 158 Die Kultusministerkonferenz (KMK) beschließt Empfehlungen, zuletzt: ABl 4/95, S.2211

Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die zu dieser Ideensammlung beigetragen haben. Insbesondere stütze ich mich auf meine Erfahrungen als Leiter der Bibliothek in der Friedrich-Ebert-Schule in Schwalbach, Main-Taunus-Kreis, als Berater für Leseförderung/Schulbibliotheken im Kulturmobil des Kultusministeriums, als pädagogischer Mitarbeiter des früheren HILF (Arbeitsbereich Schulbibliotheken; Abrufangebot Schulbibliotheken) und als Fachberater für Schulbibliotheken beim Kultusministerium.2 Die Bezeichnungen entstammen dem Haushaltsplan des Main-Taunus-Kreises; Abweichungen bei anderen Schulträgern sind möglich.3 Exkurs für staatsrechtlich Interessierte: Bücher für die Schulbibliotheken müssen laut Schulgesetz vom Schulträger bezahlt werden. Die "Staatsknete" aus Wiesbaden ist nur für Schulbücher, die ständig benutzt werden, vorgesehen. Der juristische Laie fragt mit Recht: "Warum sollten so gekaufte Einzelexemplare nicht in der Bibliothek aufbewahrt und dort ständig genutzt werden?"4 Bibliothekarinnen werden mir den Satz nicht übelnehmen. Es ist ja nicht ihre Schuld. Auch sie wünschen es sich anders.5 Die Unternehmensberatungsfirma Kienbaum hat das Schulsystem in NRW untersucht und will dabei u. a. festgestellt haben, dass es dort zu viele Entlastungsstunden gäbe.