Schulbibliotheken in Südtirol
Eine Bildungssreise der LAG Schulbibliotheken in Hessen
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Vom 29.10. – 02.11.2003 besuchten Mitglieder der LAG Schulbibliotheken in Kooperation mit dem Amt für Bibliothekswesen in Bozen fünf Schulbibliotheken in Brixen, Auer, Bozen und Meran. (Fotos aus Südtirol)

Die „anerkannte“ Schulbibliothek

Geleitet werden alle jeweils von einer Pädagogin/einem Pädagogen. Die Schulbibliotheken sind „anerkannte Schulbibliotheken“. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag beim Amt für Bibliothekswesen, wobei es drei Formen der Anerkennung gibt – und zwar als

  • Bibliothek einer großen Schule mit mindestens 20 Klassen,
  • gemeinsame Bibliothek mehrerer (kleinerer) Schulen,
  • "Bibliotheksdienst“ zusammengeschlossener Schulen – auch als „kombinierte“ Bibliotheken (Schulbibliothek und öffentliche Bibliothek) – wobei jede der Schulen weiterhin eine eigene Bibliothek hat.

Die Anerkennung beinhaltet weiterhin die Zuweisung von hauptamtlichem Bibliothekspersonal (Dipl. Bibl.) und finanzielle Mittel für den Bestandsaufbau. Die finanziellen Zuweisungen betragen derzeit für Mittelschulen (Klasse 6-8) 2.600 Euro und für Oberschulen (Klasse 9-13) 5.200 Euro p.a.

Zur Leitung berechtigt ist ein Lehrer/eine Lehrerin nur, wenn eine vom Amt für Bibliothekswesen durchgeführte Zusatzqualifikation im Umfang von 240 Lehrgangsstunden mit dem Zertifikat „Experte/in für die Schulbibliothek und die Leseförderung“ absolviert wurde.

Ebenfalls zur Anerkennung als Schulbibliothek gehört die Einhaltung bestimmter schulbibliothekarischer Standards wie

  • Schulbibliothek als Lern-, Informations- und Kommunikationszentrum
  • Integration aller in der Schule vorhandener Medien
  • mindestens 10 Medieneinheiten (ME) pro Schüler und Lehrer
  • gezielter Bestandsaufbau (curriculare Orientierung, Verankerung im Schulprogramm)
  • Öffnung während der Kernunterrichtszeit und außerhalb des Unterrichts
  • Arbeitsmöglichkeiten für Gruppen und Klassen
  • Systematisierung, Katalogisierung und Verwaltung wie in einer öffentlichen Bibliothek (ÖB)

Gesetzliche Grundlage hierfür bildet ein Landesgesetz von 1990 „Maßnahmen zur Förderung der Schulbibliotheken“ und seine Durchführungsverordnung von 1992.

Besuchte Schulbibliotheken

Die Bibliothek der Mittelschule „Oswald von Wolkenstein“ in Brixen – Klassen 6-8 und aufbauend auf die in Südtirol übliche 5-jährige Grundschule – hat einen Bestand von ca. 10.000 ME für 550 Schüler/innen und eine Raumgröße von ca. 200 qm, was ungefähr der Größe von 3 Klassenräumen entspricht.
Die Schule hat einen pädagogischen Schwerpunkt im Fach Musik, was seinen Niederschlag im Bestand findet und in der im Aufbau befindlichen „Hörstation“ mit mehreren Hörplätzen.
Der jährliche Etat beträgt 5.000 Euro, der sich aus der o.a. Landeszuweisung von 2.600 Euro und 2.400 Euro aus dem Schuletat zusammensetzt.

Ebenso wie die Bibliothek der Mittelschule ist die Schulbibliothek der Landesberufsschule „Tschuggmall“ ein Beispiel für eine Bibliothek einer großen Schule mit mehr als 20 Klassen. Organisiert ist diese Bibliothek als Präsenzbibliothek mit 16 Computerarbeitsplätzen – alles Internetarbeitsplätze in einem schuleigenen Netzwerk. Der Bestand umfasst ca. 7.000 Bände mit berufskundlichem Schwerpunkt und eine umfassende Videothek.

Ein Beispiel für den „Bibliotheksdienst“ – also den vertraglichen Zusammenschluss (hier) von zwei Schulen – stellt die Schulbibliothek der Oberschule für Landwirtschaft in Auer dar.
Eine Oberschule in Südtirol ist die weiterführende Schule nach Klasse 8 bis zum Abitur in den verschiedensten Ausformungen vom humanistischen Gymnasium über das Realgymnasium bis hin zu Oberschulen mit thematischen Schwerpunkten, wie hier Landwirtschaft.
Die im Bibliotheksdienst zusammengefassten Schulen verfügen jeweils über eigene Bibliotheken und Leiter/innen. Beide Schulen teilen sich die bibliotheksfachlichen Betreuung durch eine Diplombibliothekarin.
Ein besonderer Schwerpunkt in der Bibliotheksarbeit ist an dieser Schule die Leseförderung mit Einführungen, Autorenlesungen und in den Unterricht eingebundenen Leseförderungsaktivitäten.
Der Bestand umfasst 14.500 ME, der sich aufgrund der thematischen Schwerpunktsetzung der Schule auf 2/3 Fachliteratur und 1/3 Belletristik aufteilt. – Der Etat von jährlich 20.000 Euro zeigt die hohe Wertschätzung der Bibliothek im Gesamtkonzept der Schule mit fast 17.000 Euro Eigenmitteln.

Die Schulbibliothek der Fachoberschule für Soziales „Marie Curie“ in Meran (Klasse 9-13) mit den Fachrichtungen „Sprachen / Tourismus“, „Biologie / Naturwissenschaften“ und „Hauswirtschaft“ ist ein weiteres Beispiel für eine Bibliothek einer großen Schule (750 Schüler in 32 Klassen).
Mit einem Bestand von insgesamt 24.000 ME – davon ca. 300 CD-ROM – ist die Bibliothek trotz räumlicher Enge – es fehlen genügend Schülerarbeitsplätze – sehr gut ausgestattet. Der Etat dieser Bibliothek beläuft sich auf 12.000 Euro p. a.
Auch hier werden besondere Anstrengungen unternommen bzgl. Einführung in die Bibliothek, Arbeit in und mit der Bibliothek und Recherche am OPAC und im Internet.

Die Bibliothek der Mittelschule Haslach in Bozen ist ein weiteres Beispiel für den schon beschriebenen„Bibliotheksdienst“ – diesmal für die Zusammenarbeit mit drei weiteren Schulen und der Gemeindebibliothek (ÖB).
Die Leiterin der Bibliothek ist eine ehemalige Lehrerin der Mittelschule. Die bibliotheksfachliche Betreuung durch eine Diplombibliothekarin müssen sich die im Bibliotheksdienst zusammengeschlossenen Schulen teilen.
Die kombinierte Bibliothek an der Mittelschule führt jährlich thematisch wechselnde Leseförderungs-aktivitäten durch, die teilweise mit den Verbundschulen inhaltlich abgesprochen werden.

Interessant sind im Zusammenhang der beschriebenen Beispiele die schulspezifischen Spielräume hinsichtlich der finanziellen Aufwendungen (siehe Beispiel der Oberschule für Landwirtschaft) und des Einsatzes pädagogischen Personals.
Die unterrichtliche Entlastung der Lehrkräfte in der Schulbibliothek kann je nach Schwerpunktsetzung der Schulen für Schulbibliothek und Leseförderung eigenverantwortlich erfolgen. Der Faktor für eine „Bibliotheksstunde“ beträgt 1,9, also drei Unterrichtsstunden entsprechen fast sechs Stunden in der Bibliothek.

Zur Intensivierung der Arbeit in differenzierten schulbibliothekarischen Systemen (z. B. „Bibliotheksdienst“) kann das Leitungsteam auch durch einen „Bibliotheksrat“ ergänzt werden. Er setzt sich beispielsweise zusammen aus

  • dem Direktor der Schule (qua Amt)
  • je 2 Lehrer/innen aus dem naturwissenschaftlichen und literarischen Bereich
  • der Bibliothekarin
  • der Bibliotheksleitung
  • zwei Schüler/innen
  • einer Person aus dem Sekretariat

Was nehmen wir mit?

Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte zeigen, dass in Hessen ein Schulbibliotheksgesetz oder eine auf die Schulbibliothek bezogene Novellierung des Schulgesetzes nicht machbar sind. Die negativen Befunde zur Lesekompetenz und zum Verfall der Lesekultur, wie zuletzt bei PISA, vermögen daran bisher nichts zu ändern.
Eine (erneute) Kampagne für eine Gesetzesinitiative erscheint daher wenig aussichtsreich, wenngleich dieses Ziel nicht aus den Augen verloren werden sollte.

Der seit anderthalb Jahrzehnten von der LAG propagierte „Trampelpfad“ zu mehr und besseren Schulbibliotheken führt weiterhin durch Themenfelder, die für das Schulbibliothekswesen günstig sind:
Die Schulämter intensivieren die Fachberatung der Schulen. So gibt es zahlreiche neue Fachberater/innen für Mathematik und Deutsch, seit Jahrzehnten gibt es schon die Fachberater für Sport. Jetzt haben die ersten Schulämter auch Fachberater/innen für Leseförderung beauftragt. Hier ist der Zusammenhang zur Schulbibliotheksnutzung leicht herstellbar.

Beim Thema „Ausbau der Mittagsbetreuung an Schulen“ werden Schulbibliotheken sogar in Richtlinien und Erlassen erwähnt. Finanzmittel für Sach- und Personalkosten sowie Lehrerstunden, die es für Mittagsbetreuung gibt, können auch für Schulbibliotheken verwendet werden. Ungelöst bleibt dabei, wie die fachlich und didaktisch kompetente Leitung und die dauerhafte finanzielle Absicherung der Bibliothek gewährleistet werden.
Durch den weiteren Ausbau der Budgetierung, nunmehr die Zusammenlegung der kommunalen und der staatlichen Haushaltsmittel für Schulen, erweitert sich der Spielraum für Schwerpunktsetzungen, z. B. die Förderung der Bibliothek der Schule.

Von Südtirol lernen wir, wie wichtig die Arbeit am Leitbild der Bibliothek und die Verankerung der Bibliothek im Schulprogramm ist. Die für die Bibliothek verant-wortlichen Lehrkräfte analysieren die Stärken und Schwächen ihrer Bibliothek, formulieren die Ziele ihrer Arbeit und verständigen sich mit dem Kollegium über den Beitrag der Bibliothek zu den fachlichen und erzieherischen Arbeitszielen der Schule. So sind Leitbilder entstanden, aus denen sich z. B. Folgerungen für das jährliche Tätigkeitprogramm des Bibliotheksteams ergeben, für den Bestandsausbau und für die Entwicklung didakt-scher Materialien. Wenn der Auftrag der Schulbibliothek deutlich im Programm der Schule verankert ist, erwächst daraus auch der Anspruch auf entsprechende Berücksichtigung bei der Verteilung der Ressourcen.

In einer Zeit, in der Renten, Sozialhilfe und Weihnachtsgeld gekürzt werden, in der Stadtteilbibliotheken geschlossen werden und Eltern Fördervereine gründen müssen, um Zuschüsse für die Mittagsbetreuung ihrer Kinder zu bekommen, ist es wohl unrealistisch auf ein Schulbibliotheksgesetz als Startsignal für den Aufbau eines flächendeckende Schulbibliothekswesens zu warten. Von Südtirol lernen wir, dass eine hessische Schulbibliotheksrichtlinie sich vorerst auf die Förderung bestehender Schulbibliotheken beschränken könnte.
Die bisherige Vielfalt kommunaler, ehrenamtlicher, von Vereinen, Firmen oder sogar Kollegien gesponserten Schulbibliotheken bliebe pragmatische Ausgangsbasis. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Schulträger für Errichtung, Ausstattung und Personal der Schulbibliotheken bliebe weiterhin (unerfüllte) gesetzliche Vorschrift. Förderung bestehender Schulbibliotheken hieße, dass bestehende, wie auch immer zustande gekommene Schulbibliotheken bestimmte Standards erfüllen müssen, die sie berechtigen, finanzielle Zuschüsse zu erhalten. Um als Schulbibliothek anerkannt und damit förderungswürdig zu werden, müssen fachliche und didaktische Standards erfüllt we-den (s. o.). Wenn man dies modifiziert auf Hessen übertrüge, wäre eine finanzielle Förderung anerkannter Schulbibliotheken etwa in folgendem Umfang möglich: 500 Euro in der Grundschule, durchschnittlich 1.500 Euro in der Sekundarstufe. Das sind, je nach Anzahl der „anerkannten Schulbibliotheken“ 1 - 2 Millionen Euro jährlich. Keine unmäßige Forderung, um nach PISA von den Lippenbekenntnissen zu den Taten voranzuschreiten.

Günther Brée, Rolf Richter, Günter Schlamp – November 2003