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| Schulbibliotheken in Südtirol Eine Bildungssreise der LAG Schulbibliotheken in Hessen |
Vom 29.10. – 02.11.2003 besuchten Mitglieder der LAG Schulbibliotheken in Kooperation mit dem Amt für Bibliothekswesen in Bozen fünf Schulbibliotheken in Brixen, Auer, Bozen und Meran. (Fotos aus Südtirol) Die „anerkannte“ Schulbibliothek Geleitet werden alle jeweils von einer Pädagogin/einem Pädagogen. Die Schulbibliotheken sind „anerkannte Schulbibliotheken“. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag beim Amt für Bibliothekswesen, wobei es drei Formen der Anerkennung gibt – und zwar als
Die Anerkennung beinhaltet weiterhin die Zuweisung von hauptamtlichem Bibliothekspersonal (Dipl. Bibl.) und finanzielle Mittel für den Bestandsaufbau. Die finanziellen Zuweisungen betragen derzeit für Mittelschulen (Klasse 6-8) 2.600 Euro und für Oberschulen (Klasse 9-13) 5.200 Euro p.a. Zur Leitung berechtigt ist ein Lehrer/eine Lehrerin nur, wenn eine vom Amt für Bibliothekswesen durchgeführte Zusatzqualifikation im Umfang von 240 Lehrgangsstunden mit dem Zertifikat „Experte/in für die Schulbibliothek und die Leseförderung“ absolviert wurde. Ebenfalls zur Anerkennung als Schulbibliothek gehört die Einhaltung bestimmter schulbibliothekarischer Standards wie
Gesetzliche Grundlage hierfür bildet ein Landesgesetz von 1990 „Maßnahmen zur Förderung der Schulbibliotheken“ und seine Durchführungsverordnung von 1992. Besuchte Schulbibliotheken Die Bibliothek der Mittelschule „Oswald von Wolkenstein“ in Brixen – Klassen 6-8 und aufbauend auf die in Südtirol übliche 5-jährige Grundschule – hat einen Bestand von ca. 10.000 ME für 550 Schüler/innen und eine Raumgröße von ca. 200 qm, was ungefähr der Größe von 3 Klassenräumen entspricht. Ebenso wie die Bibliothek der Mittelschule ist die Schulbibliothek der Landesberufsschule „Tschuggmall“ ein Beispiel für eine Bibliothek einer großen Schule mit mehr als 20 Klassen. Organisiert ist diese Bibliothek als Präsenzbibliothek mit 16 Computerarbeitsplätzen – alles Internetarbeitsplätze in einem schuleigenen Netzwerk. Der Bestand umfasst ca. 7.000 Bände mit berufskundlichem Schwerpunkt und eine umfassende Videothek. Ein Beispiel für den „Bibliotheksdienst“ – also den vertraglichen Zusammenschluss (hier) von zwei Schulen – stellt die Schulbibliothek der Oberschule für Landwirtschaft in Auer dar. Die Schulbibliothek der Fachoberschule für Soziales „Marie Curie“ in Meran (Klasse 9-13) mit den Fachrichtungen „Sprachen / Tourismus“, „Biologie / Naturwissenschaften“ und „Hauswirtschaft“ ist ein weiteres Beispiel für eine Bibliothek einer großen Schule (750 Schüler in 32 Klassen). Die Bibliothek der Mittelschule Haslach in Bozen ist ein weiteres Beispiel für den schon beschriebenen„Bibliotheksdienst“ – diesmal für die Zusammenarbeit mit drei weiteren Schulen und der Gemeindebibliothek (ÖB). Interessant sind im Zusammenhang der beschriebenen Beispiele die schulspezifischen Spielräume hinsichtlich der finanziellen Aufwendungen (siehe Beispiel der Oberschule für Landwirtschaft) und des Einsatzes pädagogischen Personals. Zur Intensivierung der Arbeit in differenzierten schulbibliothekarischen Systemen (z. B. „Bibliotheksdienst“) kann das Leitungsteam auch durch einen „Bibliotheksrat“ ergänzt werden. Er setzt sich beispielsweise zusammen aus
Was nehmen wir mit? Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte zeigen, dass in Hessen ein Schulbibliotheksgesetz oder eine auf die Schulbibliothek bezogene Novellierung des Schulgesetzes nicht machbar sind. Die negativen Befunde zur Lesekompetenz und zum Verfall der Lesekultur, wie zuletzt bei PISA, vermögen daran bisher nichts zu ändern. Der seit anderthalb Jahrzehnten von der LAG propagierte „Trampelpfad“ zu mehr und besseren Schulbibliotheken führt weiterhin durch Themenfelder, die für das Schulbibliothekswesen günstig sind: Beim Thema „Ausbau der Mittagsbetreuung an Schulen“ werden Schulbibliotheken sogar in Richtlinien und Erlassen erwähnt. Finanzmittel für Sach- und Personalkosten sowie Lehrerstunden, die es für Mittagsbetreuung gibt, können auch für Schulbibliotheken verwendet werden. Ungelöst bleibt dabei, wie die fachlich und didaktisch kompetente Leitung und die dauerhafte finanzielle Absicherung der Bibliothek gewährleistet werden. Von Südtirol lernen wir, wie wichtig die Arbeit am Leitbild der Bibliothek und die Verankerung der Bibliothek im Schulprogramm ist. Die für die Bibliothek verant-wortlichen Lehrkräfte analysieren die Stärken und Schwächen ihrer Bibliothek, formulieren die Ziele ihrer Arbeit und verständigen sich mit dem Kollegium über den Beitrag der Bibliothek zu den fachlichen und erzieherischen Arbeitszielen der Schule. So sind Leitbilder entstanden, aus denen sich z. B. Folgerungen für das jährliche Tätigkeitprogramm des Bibliotheksteams ergeben, für den Bestandsausbau und für die Entwicklung didakt-scher Materialien. Wenn der Auftrag der Schulbibliothek deutlich im Programm der Schule verankert ist, erwächst daraus auch der Anspruch auf entsprechende Berücksichtigung bei der Verteilung der Ressourcen. In einer Zeit, in der Renten, Sozialhilfe und Weihnachtsgeld gekürzt werden, in der Stadtteilbibliotheken geschlossen werden und Eltern Fördervereine gründen müssen, um Zuschüsse für die Mittagsbetreuung ihrer Kinder zu bekommen, ist es wohl unrealistisch auf ein Schulbibliotheksgesetz als Startsignal für den Aufbau eines flächendeckende Schulbibliothekswesens zu warten. Von Südtirol lernen wir, dass eine hessische Schulbibliotheksrichtlinie sich vorerst auf die Förderung bestehender Schulbibliotheken beschränken könnte. Günther Brée, Rolf Richter, Günter Schlamp – November 2003 |